Gefragt
Es wird gefragt, an welchen Schulen im Stadtbezirk Sennestadt die Einrichtung temporärer Schulstraßen möglich ist. Zudem soll geklärt werden, ob die Verwaltung dazu bereits im Kontakt mit den Schulen steht und welche Schritte für eine Umsetzung notwendig sind.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Schulstraßen grundsätzlich an allen Schulen möglich sind, die nicht an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen liegen, dies aber im Einzelfall geprüft werden muss. Mit den Sennestädter Schulen gab es dazu bisher keinen Kontakt, da Schulstraßen laut Landesministerium als Teil eines Gesamtkonzepts betrachtet werden müssen. Künftig sollen solche Straßen zunächst im Rahmen von Verkehrsversuchen an einzelnen Standorten erprobt werden; einen konkreten Zeitplan gibt es dafür noch nicht.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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