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Anfrage 7941/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 2. Mai 2024 · TOP 6.2

Außerschulische Nutzung von Schulaußenanlagen

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand eines Beschlusses der Bezirksvertretung Sennestadt vom Februar 2023. Dieser sah vor, Schulaußenanlagen für Kinder bis 14 Jahren zu öffnen und eingesparte Mittel für Schließdienste zur Finanzierung von Streetworkern zu nutzen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Ratsausschüsse keine Beschlüsse über die Mehrkosten für eine ganzjährige Öffnung gefasst haben, weshalb dafür keine zusätzlichen Mittel bereitstehen. Eingezäunte Schulaußenanlagen werden daher weiterhin nur in den Oster-, Sommer- und Herbstferien werktags geöffnet, während frei zugängliche Schulhöfe ohnehin nutzbar sind. Da keine Mittel durch wegfallende Schließdienste eingespart werden, können auch keine zusätzlichen Streetworker finanziert werden.

  • In den Oster-, Sommer- und Herbstferien werden eingezäunte Schulaußenanlagen an Werktagen von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Schulhöfe
  • #Schulaußenanlagen
  • #Streetwork
  • #Sennestadt

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