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Bezirksvertretung Sennestadt · 16. Januar 2025 · TOP 14

Regelungen zum Auslagenersatz gem. § 14 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig neue Regelungen zum Auslagenersatz für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Diese umfassen unter anderem Kostenbeteiligungen für Parkkarten im Neuen Rathaus, Zuschüsse zu Nahverkehrstickets sowie Pauschalen für die digitale Gremienarbeit.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.