Frisch Auf! Bielefeld

Bezirksvertretung Sennestadt · 16. Januar 2025 · TOP 18

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Einstimmig wurde eine Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen, nach der die Gebühren für Veranstaltungen in den Außenbezirken befristet gesenkt werden. In den Jahren 2025 und 2026 fallen für Feste in der Zone 4 nur 25 Prozent der regulären Gebühren an, was ehrenamtliche Veranstalter finanziell entlastet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.