Worum es geht
Einstimmig wurde eine Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen, nach der die Gebühren für Veranstaltungen in den Außenbezirken befristet gesenkt werden. In den Jahren 2025 und 2026 fallen für Feste in der Zone 4 nur 25 Prozent der regulären Gebühren an, was ehrenamtliche Veranstalter finanziell entlastet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.