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Bezirksvertretung Sennestadt · 26. Juni 2025 · TOP 9

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Straße Senner Hellweg von der Lämershagener Straße bis einschließlich des Weges auf Flurstück 1656, östlich der Hausnr. 418 (Beginn des beidseitigen Außenbereichs)

abgelehnt: Eine Mehrheit hat dagegen gestimmt. Antrag oder Vorlage sind damit erledigt.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Sennestadt lehnte die Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung am Senner Hellweg mit großer Mehrheit ab. Damit sprach sich das Gremium gegen die Heranziehung der Anliegerinnen und Anlieger zu den Baukosten aus.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Anliegerkosten

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