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Anfrage 0723/2020-2025 · Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 23. Februar 2021 · TOP 4.1

Mindestvolumen Restmülltonne - Anfrage Bündnis 90 Die Grünen

  • Grüne

Gefragt

Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den Berechnungsgrundlagen für das Mindestvolumen der Restmülltonne in Bielefeld und ob Vorgaben von Bund oder Land existieren. Zudem erkundigt sie sich nach Beispielen aus anderen Kommunen, wie müllvermeidendes Verhalten belohnt werden kann.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass das Mindestvolumen von 7,5 Litern pro Person und Woche auf der städtischen Abfallsatzung basiert und keine Bundes- oder Landesvorgaben vorliegen. Es dient auch als Mindestgebühr zur Deckung grundlegender, allgemeiner Entsorgungskosten, weshalb eine Senkung wegen der Gefahr zunehmender wilder Müllkippen derzeit nicht vorgesehen ist. Anreizsysteme wie chipbasierte Leerungszählungen werden geprüft, erfordern aber erhebliche Investitionen, während Verwiegungssysteme aufgrund negativer Erfahrungen anderer Kommunen mit illegaler Müllentsorgung nicht angestrebt werden.

  • Das Mindestvolumen beträgt 7,5 Liter Restmüll pro Woche und gemeldeter Person.
  • Das durchschnittlich genutzte Restmüllvolumen liegt bei circa 25 Litern pro Woche und Einwohner.
  • Ein Sperrmülltermin wird zurzeit mit 28 Euro abgerechnet, verursacht aber durchschnittlich über 100 Euro Kosten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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