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Anfrage 0740/2020-2025 · Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 23. Februar 2021 · TOP 4.3

Winterdienst: Priorisierung zur Straßenräumung

Anfrage der FDP

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach den Kriterien und der Flexibilität der Priorisierungslisten beim städtischen Winterdienst. Sie möchte wissen, ob Straßen je nach Schneemenge dynamisch geräumt werden, welche Rolle bestimmte Räumstufen spielen und wie Strecken des öffentlichen Nahverkehrs berücksichtigt werden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass eine dynamische Einstufung nach Schneemengen aus haftungsrechtlichen Gründen und wegen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht ausgeschlossen ist. Vorrangig müssen stets die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen der Stufen 1 und 2 gesichert werden, bevor nachrangige Straßen angefahren werden können. Alle Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr sind mindestens der Stufe 2 zugeordnet und werden somit vorrangig bedient. Akute Notfalleinsätze von Feuerwehr und Polizei werden zudem jederzeit flexibel unterstützt.

  • Das in Priorisierungsstufen eingeteilte Straßennetz umfasst insgesamt rund 850 Kilometer.
  • Allein 400 Kilometer des Straßennetzes entfallen auf die vorrangige Räum- und Streustufe 1.
  • Das Bielefelder Straßennetz ist in insgesamt 4 Räum- und Streustufen unterteilt.
  • Die gesetzliche Sicherungspflicht gilt werktags von 7 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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