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Anfrage 0773/2025-2030 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 5. März 2026 · TOP 3.4

Steuerlicher Querverbund

Anfrage der FDP-Fraktion vom 27.01.2026, ursprünglich zur Sitzung des Finan- und Personalausschusses eingereicht

  • FDP
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach den Vorteilen des steuerlichen Querverbunds im BBVG-Konzern und fragt, ob durch eine Auflösung Verwaltungskosten eingespart werden könnten. Zudem möchte sie wissen, ob der steuerliche Vorteil trotz der aktuellen Lage der Stadtwerke weiterbesteht und wie sich städtische Betriebskostenzuschüsse darauf auswirken.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung stellt klar, dass durch die Nutzung des steuerlichen Querverbunds kein zusätzlicher Aufwand entsteht und eine Auflösung folglich keine Verwaltungskosten einsparen würde. Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Stadtwerke Bielefeld ergeben sich im gesamten Planungszeitraum weiterhin positive steuerliche Effekte. Die städtischen Betriebskostenzuschüsse spielen dabei steuerlich keine Rolle und beeinflussen den Verbund nicht.
Zahlen
  • Die BBVG wurde im November 2001 gegründet.
  • Zur Gründung wurden 49,9 Prozent der Anteile an der Stadtwerke Bielefeld GmbH verkauft.

#Steuerlicher Querverbund #BBVG #Stadtwerke #Verwaltungskosten

Ausgewertet: VL 0773 Anfrage FDP BBVG · Zur VL 0773 Antwort auf Anfrage FDP zum steuerlichen Querverbund BBVG

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