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Anfrage 0783/2025-2030 · Finanz- und Personalausschuss · 10. März 2026 · TOP 3.4

Aktivrente

Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.03.2026

  • SPD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt nach den Auswirkungen des neuen Aktivrentengesetzes für die Stadt Bielefeld als Arbeitgeberin und deren Beschäftigte im Rentenalter, insbesondere mit Blick auf haushalterische Effekte. Zudem erkundigt sie sich, ob eine proaktive Bewerbung des Modells geplant ist und welche Einsatzfelder sich zur Fachkräftesicherung eignen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Beschäftigte ab Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen können, wodurch sich ihr Nettoeinkommen merklich erhöht. Für die Stadtverwaltung ergeben sich keine Einsparungen bei den Lohnnebenkosten, sondern zunächst ein erhöhter administrativer Anpassungsaufwand im Lohnabrechnungssystem. Das Modell kann grundsätzlich in allen Verwaltungsbereichen mit Fachkräftemangel helfen, Lücken temporär zu schließen und Erfahrungswissen zu halten, während eine proaktive Bewerbung derzeit noch geprüft wird.
Zahlen
  • Das Aktivrentengesetz ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.
  • Arbeitslohn kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bezogen werden.
  • Sachgrundlose Befristungen im Rentenalter sind nun bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren oder für bis zu zwölf Verträge zulässig.

#Aktivrente #Fachkräftesicherung #Personalverwaltung #Altersgrenze

Ausgewertet: 0783 Anfrage SPD Aktivrente · Antwort Anfrage FIPA 10.03. Aktivrente

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