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Anfrage 0895/2020-2025 · Jugendhilfeausschuss · 10. März 2021 · TOP 4.1

Umgang mit Kindeswohlgefährdungen

  • FDP

Gefragt

Die FDP fragt nach dem Vorgehen des Jugendamtes bei Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und der Einbindung von Schulen, Kitas und Therapeuten. Zudem erkundigt sie sich nach den Unterbringungskapazitäten bei Inobhutnahmen in den vergangenen fünf Jahren.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass Meldungen standardisiert dokumentiert, kollegial beraten und in der Regel durch mindestens zwei Fachkräfte bei einem Hausbesuch überprüft werden. Externe Fachkräfte, wie aus Kitas, Schulen oder dem therapeutischen Bereich, werden bei Bedarf und im Einvernehmen mit den Sorgeberechtigten in Fallkonferenzen oder Hilfeplanverfahren eingebunden. Zudem stünden ausreichend Inobhutnahme- und Krisenplätze zur Verfügung, bei Bedarf ergänzt durch freie Träger.

  • In den städtischen Inobhutnahmeeinrichtungen stehen seit 2019 insgesamt 26 Plätze zur Verfügung.
  • Für jüngere Kinder standen in den vergangenen Jahren durchschnittlich 33 Bereitschaftspflegefamilien bzw. -personen zur Verfügung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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