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Anfrage 10122/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 14. Mai 2025 · TOP 3.1

Verwaltungskosten zur Umsetzung der Baumschutzsatzung

Anfrage der CDU vom 05.05.2025

  • CDU
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die CDU-Ratsfraktion erkundigt sich nach den Verwaltungskosten, die im Jahr 2024 bei der Umsetzung der Baumschutzsatzung angefallen sind. Zudem möchte sie wissen, ob in diesem Zusammenhang zusätzliche Ausgaben durch Rechtsstreitigkeiten entstanden sind.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass auf Basis politischer Beschlüsse jährlich rund 200.000 Euro an Personal- und Sachkosten für die Umsetzung der Baumschutzsatzung bereitgestellt und fortgeschrieben werden. Dem stellt sie den hohen ökologischen und klimatischen Wert erhaltener und nachgepflanzter Bäume gegenüber. Im Jahr 2024 gab es lediglich einen einzigen Rechtsstreit, bei dem die Kosten im Rahmen eines richterlichen Vergleichs gegeneinander aufgehoben wurden.
Zahlen
  • Für die Umsetzung der Satzung stehen jährlich rund 200.000 Euro für Personal- und Sachkosten bereit.
  • Im Jahr 2024 gab es einen einzigen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung.

#Baumschutzsatzung #Verwaltungskosten #Baumschutz #Rechtsstreit

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