Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Ratsmitglied Michael Gugat (LiB) erkundigt sich, wie die Ausländerbehörde Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht zum Übergang in ein humanitäres Bleiberecht berät. Hintergrund ist die Abschiebung einer Mutter und ihrer 14-jährigen Tochter in den Irak, weshalb er zudem nach den Gründen für die Ablehnung eines Bleiberechts der Jugendlichen fragt.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung erklärt, dass Betroffene zusammen mit Partnern wie dem Sozialamt und dem Jobcenter durch das kommunale Integrationsmanagement begleitet werden. Neben einem Gespräch zu Beginn der 18-monatigen Frist lädt die Behörde nach etwa 9 bis 12 Monaten zu einem Zwischentermin ein und nutzt Checklisten in der jeweiligen Herkunftssprache. Im konkreten Fall der Jugendlichen lagen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis laut Stadt nicht vor; aus Datenschutzgründen dürfen dazu keine weiteren Angaben gemacht werden.
- Zahlen
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- Die Ausländerbehörde lädt Betroffene nach etwa 9 bis 12 Monaten zu einem Zwischentermin ein.
- Der Chancen-Aufenthalt umfasst einen Zeitraum von 18 Monaten.
#Ausländerbehörde #Chancen-Aufenthalt #Bleiberecht #Aufenthaltserlaubnis
Ausgewertet: Anfrage LiB Auslaenderbehoerde · Antwort Anfrage Auslaenderbehoerde
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- 4. Juni 2025 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · TOP 3.2 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem