Gefragt
Die FDP-Gruppe erkundigt sich nach den Gebühren, die von Gastronomiebetrieben erhoben werden, sowie nach der Höhe der entsprechenden städtischen Einnahmen im Jahr 2019.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Gebühren für eine Gaststättenerlaubnis nur bei Alkoholausschank anfallen und sich nach dem Verwaltungsaufwand richten. Diese Gebühr wird im Regelfall nur einmalig fällig, ergänzt durch geringere Beträge für Gewerbean- und -ummeldungen. Zudem werden Gebühren für die Sondernutzung durch Außengastronomie erhoben.
- Der Gebührenrahmen für eine Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 100 und 3.500 Euro.
- Für eine vorläufige Erlaubnis zur Übernahme eines Betriebs fallen 25 bis 1.000 Euro an.
- Für eine neue Gaststätte mit bis zu 200 Plätzen werden im Schnitt 1.200 Euro Gebühr fällig.
- 2019 wurden aus 62 Anträgen auf Gaststättenerlaubnis 62.150 Euro eingenommen.
- Vom 01.03.2019 bis 29.02.2020 wurden rund 130.000 Euro an Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie fällig.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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