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Anfrage 10780/2014-2020 · Finanz- und Personalausschuss · 5. Mai 2020 · TOP 3.5

Anfrage der FDP-Gruppe zur Vergnügungssteuer

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Gruppe erkundigt sich nach den Einnahmen aus der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen und Spielautomaten. Zudem fragt sie nach dem personellen Erhebungsaufwand sowie nach Bielefelds Position im Vergleich zu anderen Städten.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung schlüsselt die Erträge für das Haushaltsjahr 2019 nach den jeweiligen Bereichen auf. Die steuerliche Bearbeitung bindet insgesamt rund 1,5 Stellenanteile im Personalbereich. Zur Höhe der Steuersätze verweist die Stadt auf eine vergleichende Übersicht von Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, weist aber darauf hin, dass ein Vergleich absoluter Einnahmen nicht vorliegt.

  • 2019 betrugen die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen rund 0,4 Millionen Euro.
  • 2019 wurden rund 4,7 Millionen Euro Vergnügungssteuer durch Spielautomaten eingenommen.
  • Für die Erhebung der Steuer bei Spielautomaten wird etwa 1,0 Stellenanteil gebunden.
  • Für die Erhebung der Steuer bei Tanzveranstaltungen wird etwa 0,5 Stellenanteile gebunden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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