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Anfrage 10962/2014-2020 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 26. Mai 2020 · TOP 3.2

Anordnung der häuslichen Quarantäne

Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.05.2020

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, ob bei der Anordnung der häuslichen Quarantäne in Bielefeld pauschal oder nach dem Einzelfall gehandelt wird. Zudem erkundigt sie sich nach den konkreten Richtlinien und Handlungsanweisungen vor und nach dem 13.05.2020.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erklärt, dass sich das Gesundheitsamt an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientiert und Einzelfallprüfungen vornimmt, dabei anfangs aber eine sehr strikte Linie verfolgte. Zunächst wurden teils auch Haushaltsangehörige von engen Kontaktpersonen quarantänisiert, und Führungskräfte stimmten das Vorgehen in täglichen Dienstbesprechungen ab. Wegen des verbesserten Infektionsgeschehens und Lockerungen im Alltag wird die Quarantäne seit dem 13.05.2020 weniger strikt gehandhabt, sodass Familienangehörige von Kontaktpersonen in der Regel nicht mehr in Quarantäne geschickt werden.

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