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Anfrage 10963/2014-2020 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 26. Mai 2020 · TOP 3.3

Kontaktaufnahme bei Verdacht auf Covid 19-Infektion

Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.05.2020

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den behördlichen Abläufen bei einem Verdacht auf eine Covid-19-Infektion und fragt, wie Betroffene Kontakt aufnehmen können. Zudem will sie wissen, wie Kontaktpersonen ermittelt werden und wie viel Zeit zwischen der telefonischen Quarantäneanordnung und der schriftlichen Verfügung vergeht.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass sich Personen bei einem Verdacht an die städtische Corona-Hotline wenden können, woraufhin das Gesundheitsamt den Sachverhalt prüft und Betroffene an Hausärzte oder die Zentrale Untersuchungseinheit verweist. Kontaktpersonen von Infizierten werden nach behördlicher Überprüfung angerufen, befragt und bei Bedarf in häusliche Quarantäne versetzt. Bis zur schriftlichen Zustellung der Quarantäneverfügung vergehen in der Regel drei Tage, wobei Betroffene vorab Verhaltenshinweise per E-Mail erhalten.

  • Zwischen dem Aussprechen der Quarantäne und der Zustellung der Verfügung vergehen in der Regel drei Tage.

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