Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den behördlichen Abläufen bei einem Verdacht auf eine Covid-19-Infektion und fragt, wie Betroffene Kontakt aufnehmen können. Zudem will sie wissen, wie Kontaktpersonen ermittelt werden und wie viel Zeit zwischen der telefonischen Quarantäneanordnung und der schriftlichen Verfügung vergeht.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass sich Personen bei einem Verdacht an die städtische Corona-Hotline wenden können, woraufhin das Gesundheitsamt den Sachverhalt prüft und Betroffene an Hausärzte oder die Zentrale Untersuchungseinheit verweist. Kontaktpersonen von Infizierten werden nach behördlicher Überprüfung angerufen, befragt und bei Bedarf in häusliche Quarantäne versetzt. Bis zur schriftlichen Zustellung der Quarantäneverfügung vergehen in der Regel drei Tage, wobei Betroffene vorab Verhaltenshinweise per E-Mail erhalten.
- Zwischen dem Aussprechen der Quarantäne und der Zustellung der Verfügung vergehen in der Regel drei Tage.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.