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Anfrage 10964/2014-2020 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 26. Mai 2020 · TOP 3.4

Informationen über Pflichten im Rahmen einer häuslichen Quarantäne

Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.05.2020

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, wie sichergestellt wird, dass Betroffenen bei der Anordnung einer häuslichen Quarantäne bereits im Telefonat oder unmittelbar danach schriftlich alle Pflichten mitgeteilt werden. Zudem möchte sie wissen, wie mit Personen umgegangen wird, die mit der Kontaktperson im selben Haushalt leben.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die entsprechenden Empfehlungen bereits im telefonischen Erstgespräch nach einem festen Protokoll übermittelt werden. Zudem erhalten Personen in Quarantäne künftig eine E-Mail mit wichtigen Hinweisen zum Verhalten, welche auch im schriftlichen Bescheid stehen. Bei Haushaltsangehörigen von Kontaktpersonen verfährt das Gesundheitsamt mittlerweile weniger strikt und bittet sie primär darum, mögliche Symptome zu beobachten und je nach Risikolage soziale Kontakte einzuschränken.

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