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Anfrage 11146/2014-2020 · Rat der Stadt Bielefeld · 18. Juni 2020 · TOP 3.3

Umfang der Vergaben für stadtplanerische Aufgaben in der Ratswahlperiode 2014 - 2020

Anfrage der FDP-Ratsgruppe vom 11.06.2020

  • FDP

Gefragt

Die FDP fragt nach dem finanziellen Umfang der Vergaben für stadtplanerische Aufgaben in der Ratswahlperiode 2014 bis 2020. Sie bittet um eine jährliche Aufschlüsselung der Honorare für Leistungen wie Masterpläne, Machbarkeitsstudien und vorbereitende Planungen.

Antwort der Verwaltung

Die Bauverwaltung stellt die Vergaben in detaillierten Tabellen nach Jahren geordnet dar. Dabei wird zwischen Aufträgen für übergeordnete stadtplanerische Aufgaben sowie Vergaben für städtisch finanzierte Bebauungspläne und die Fortentwicklung des Flächennutzungsplans unterschieden. Für die jeweiligen Maßnahmen werden die beauftragten Büros und die entsprechenden Rechnungswerte aufgeführt.

  • 2014 betrug die Summe für städtisch finanzierte Bebauungspläne und die FNP-Fortentwicklung 162.091,52 Euro.
  • 2014 fielen für übergeordnete stadtplanerische Aufgaben 32.710,51 Euro an.
  • 2015 beliefen sich die Ausgaben für Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan auf 28.531,93 Euro.
  • 2015 wurden 51.931,37 Euro für stadtplanerische Aufgaben aufgewendet.
  • 2017 lagen die Vergaben für Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan bei 71.561,88 Euro.
  • 2018 summierten sich die Vergaben für Bebauungspläne und FNP-Planung auf 62.517,73 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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