Frisch Auf! Bielefeld

Anfrage 1238/2020-2025 · Jugendhilfeausschuss · 14. April 2021 · TOP 4.1

Teilnahme der Stadt Bielefeld am Interessenbekundungsverfahren des Landes NRW

  • FDP

Gefragt

Die FDP im Rat fragt, ob sich die Stadt Bielefeld gemeinsam mit einem geeigneten Träger am Interessenbekundungsverfahren des Landes NRW zur Förderung spezialisierter Beratungsangebote bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beteiligt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung berichtet, dass bisher das Mädchenhaus Bielefeld und der AWO Bezirksverband OWL Interesse an dem Förderprogramm angemeldet haben, wobei das Jugendamt insbesondere im Vorhaben des Mädchenhauses einen sinnvollen Lückenschluss sieht. Da das Land 80 Prozent der Personalkosten fördert, kann sich die Verwaltung grundsätzlich vorstellen, die restlichen 20 Prozent kommunal zu übernehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Land einen Bielefelder Träger zur Antragstellung auswählt, woraufhin die städtischen Gremien über die Bereitstellung der Eigenmittel entscheiden müssen.

  • Das Land NRW fördert 80 % der Personalkosten für spezialisierte Beratungsangebote.
  • Die interessierten Träger benötigen von der Stadt Bielefeld die Übernahme der restlichen 20 % der Personalkosten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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