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Anfrage 1281/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 22. April 2021 · TOP 3.1

Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Gaststätten etc.

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 15.04.2021

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob die Verwaltung Gewerbetreibende über das drohende Erlöschen ihrer Betriebserlaubnis nach einjähriger Schließung informiert hat. Zudem fragt sie nach Möglichkeiten einer pauschalen Fristverlängerung ohne Antrag und nach der Zahl der potenziell betroffenen Betriebe.

Antwort der Verwaltung

Die Stadt hat die Erlöschensfristen für betroffene Betriebe per Allgemeinverfügung vom 17. März 2021 pauschal bis zum 31. Juli 2022 verlängert, nachdem das Land NRW pandemiebedingte Schließungen als wichtigen Grund eingestuft hatte. Diskotheken, Clubs und Bars, deren einjährige Frist kurz vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung endete, erhielten bereits am 15. März 2021 einen gesonderten Verlängerungsbescheid. Damit wurden rechtliche Nachteile für die Schank- und Gaststättenbetriebe verhindert.

  • Die gewerberechtlichen Erlöschensfristen wurden bis zum 31. Juli 2022 verlängert.
  • 10 Diskotheken, Bars und Clubs wurden per Einzelbescheid angeschrieben.
  • In Bielefeld gibt es insgesamt 621 Gaststättenerlaubnisse.
  • Es gibt 5 Erlaubnisse für Prostitutionsstätten.
  • Es gibt 1 Erlaubnis zur Schaustellung von Personen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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