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Anfrage 1434/2020-2025 · Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 5. Mai 2021 · TOP 3.2

Anfrage der FDP: Starkregen auf den befahrbaren Waldwegen an den Hängen des Teuto

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich, ob Starkregenwasser auf befahrbaren Waldwegen an den Hängen des Teutoburger Waldes über seitliche Rinnen abgeleitet und zur Waldbewässerung genutzt werden kann. Hintergrund sind Wegeschäden und langanhaltende Pfützen, die unter anderem am Senner Hellweg die Nutzung für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge erschweren.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wege am Senner Hellweg in privatem Eigentum stehen und vorrangig der forstlichen Bewirtschaftung dienen. Auf befestigten Abfuhrwegen in Hanglagen wird Niederschlagswasser bereits über Querrinnen und zur Seite abgeführt, um Erosionsschäden zu verhindern. In ebeneren Bereichen sind Pfützen auf einfacheren Forstwegen jedoch teils ausdrücklich erwünscht, da sie heimischen Tieren als wichtige Wasserreservoirs und Trittsteinbiotope dienen.

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