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Anfrage 1439/2025-2030 · Rat der Stadt Bielefeld · 11. Juni 2026 · TOP 2.3

Handhabung von Demonstrationen und Kundgebungen in Bielefeld

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 02.06.2026

  • Linke
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach den Kriterien für Auflagen und kurzfristige Änderungen bei Demonstrationen sowie nach der Abwägung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Hintergrund sind mehrere Fälle in Bielefeld, bei denen es zu Einschränkungen für Kundgebungen und Protestzüge kam.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung stellt klar, dass Demonstrationen und Kundgebungen unter das Versammlungsrecht fallen und es sich dabei um eine reine Angelegenheit der Polizei handelt. Die Stadt teilt der Polizei auf Anfrage lediglich mit, ob betroffene Flächen durch Sondernutzungen wie Baustellen oder Außengastronomie belegt sind. Ob Routenänderungen nötig sind, entscheidet die Polizei eigenständig, wobei die Stadt bei Bedarf mit verkehrsrechtlichen Anordnungen oder Sperrmaterial unterstützt.

#Versammlungsrecht #Demonstrationen #Kundgebungen #Versammlungsfreiheit #Sondernutzung

Ausgewertet: 1439 Anfrage Linke Handhabung von Demonstrationen und Kundgebungen · 1439 Antwort der Verwaltung

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