Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, ob Ausnahmen von Corona-Beschränkungen für geimpfte Personen geplant sind oder geprüft werden. Zudem erkundigt sie sich nach den Handlungsspielräumen der Verwaltung für eigene Lockerungsmaßnahmen, wie etwa für Straßencafés oder Kulturveranstaltungen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, nach der ab dem 3. Mai 2021 die Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt. Die Stadt selbst besitzt nur sehr geringe Spielräume für eigenständige Lockerungen, etwa über Landesmodellprojekte. Voraussetzung für solche Modellprojekte ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100, die in Bielefeld zum Zeitpunkt der Beantwortung nicht erreicht wurde.
- Eine vollständige Impfung muss für den Nachweis mindestens 14 Tage zurückliegen.
- Ein positiver Labornachweis als Genesenennachweis muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate alt sein.
- Für die Teilnahme an Modellprojekten darf die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner höchstens 100 betragen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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