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Anfrage 1464/2025-2030 · Rat der Stadt Bielefeld · 11. Juni 2026 · TOP 2.2

Gewährleistung der Sicherheit an Bielefelder Schulen

Anfrage der AfD-Fraktion vom 03.06.2026

  • AfD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach den Sicherheitsmaßnahmen an Bielefelder Schulen zum Schutz vor Gewalt- und Sexualdelikten. Als Anlass nennt sie einen mutmaßlichen Übergriff an einer Schule in Koblenz und fragt zudem nach Zugangskontrollen gegen unbefugte Personen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass jede Schule nach dem Schulgesetz NRW ein eigenes Schutz- und Sicherheitskonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch sowie Krisenpläne erstellen muss. Diese Konzepte werden von den Schulen eigenverantwortlich erarbeitet und umfassen Prävention, Verhaltensregeln und die Zusammenarbeit mit Polizei und Jugendhilfe. Eine generelle Abriegelung von Schulgeländen oder Schulgebäuden ist rechtlich und sicherheitstechnisch nicht möglich, da Schulen öffentliche Einrichtungen sind und Fluchtwege sowie der ungehinderte Zugang für Rettungskräfte jederzeit gewährleistet sein müssen.

#Schulsicherheit #Gewaltprävention #Schutzkonzepte #Zugangskontrolle #Brandschutz

Ausgewertet: 1464 Anfrage AfD Schulsicherheit · 1464 Antwort der Verwaltung

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