Gefragt
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragt, wie der Umweltbetrieb die Untere Naturschutzbehörde und den Naturschutzbeirat künftig besser bei Gehölzschnittarbeiten in ökologisch sensiblen Flächen einbinden kann. Anlass ist Kritik an teils großflächigen Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.
Antwort der Verwaltung
Der Umweltbetrieb hat infolge der Kritik ein verbindliches Verfahren für Pflegearbeiten in sensiblen Bereichen beschlossen. Sensible Zonen werden künftig in den digitalen Geodaten markiert und Maßnahmen müssen vorab abteilungsleitend geprüft sowie bis zum 1. Oktober mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Größere Eingriffe werden den zuständigen Ausschüssen und dem Naturschutzbeirat vorab mitgeteilt, zudem soll der Maschineneinsatz minimiert und schonendere Techniken wie Seilklettern bevorzugt werden. Das Verfahren greift ab der Saison 2021/2022 ohne zusätzliche politische Beschlüsse.
- Bis zum 01. Oktober eines Jahres erfolgen die Abstimmungen zu Pflegemaßnahmen in sensiblen Bereichen mit der Naturschutzbehörde.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.