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Anfrage 1842/2020-2025 · Finanz- und Personalausschuss · 15. Juni 2021 · TOP 4.3

Anfrage Anliegerbeiträge § 8 KAG

  • FDP

Gefragt

Die FDP fragt, ob die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhobenen Anliegerbeiträge in Bielefeld entsprechend der Fördermittel des Landes um 50 Prozent reduziert werden. Hintergrund ist eine Beschlussvorlage in der Bezirksvertretung Dornberg für Maßnahmen ab dem 1. Januar 2018.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass sie bei allen förderfähigen Straßenausbaumaßnahmen entsprechende Fördermittel bei der NRW-Bank beantragt. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen oder erstmals im Haushalt 2018 ausgewiesen wurden; ältere Maßnahmen sind ausgeschlossen. Sobald die Mittel bewilligt und eingegangen sind, erhebt die Stadt von den betroffenen Anliegern die um 50 Prozent reduzierten Beiträge.

  • Das Land stellt Fördermittel für eine Beitragsreduzierung um 50 Prozent zur Verfügung.
  • Gefördert werden beitragspflichtige Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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