Gefragt
Die AfD-Ratsgruppe erkundigt sich nach der Situation der Geschäftsleute in der Jahnplatzpassage im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel. Sie möchte wissen, wie die Verwaltung künftige Missstände verhindern will und was sie in der Vergangenheit unternommen hat, um Verfehlungen vorzubeugen und auf die Eigentumsverhältnisse einzuwirken.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung stellt klar, dass ein behördliches Einschreiten nur bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht möglich ist und in solchen Fällen ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet werden. In der Vergangenheit ging das Bauamt Beschwerden über Geruchsbelästigungen sowie Mängeln an technischen Anlagen nach und forderte Betreiber bzw. Eigentümer zur Abhilfe auf. Diese Mängel wurden behoben und durch sachverständige Prüfberichte nachgewiesen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.