Gefragt
Die Ratsfraktion Die Linke erkundigt sich nach den gesetzlichen Vorgaben, Fördermöglichkeiten und Nachrüstungen für Hitzeschutzmaßnahmen an Bielefelder Schulen sowie nach der Erfassung entsprechender Bedarfe.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erläutert, dass ein sommerlicher Wärmeschutz bei Neubauten und Erweiterungen gesetzlich vorgeschrieben ist und über verschiedene Maßnahmen wie Dämmung, außenliegenden Sonnenschutz oder Lüftung umgesetzt werden kann. Bund und Land fördern bauliche Verschattungen, Dämmungen sowie Begrünungen und Entsiegelungen von Schulhöfen, welche bei Sanierungen auch im Bestand umgesetzt werden. Eine flächendeckende systematische Erfassung des Bedarfs gibt es derzeit nicht; stattdessen prüft die Verwaltung konkret gemeldete Bedarfe einzelner Schulen und gibt Handlungsempfehlungen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.