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Anfrage 1911/2025-2030 · Schul- u. Sportausschuss · 8. September 2026 · TOP 3.3.6

Streckenberechnung zur Feststellung der Anspruchsberechtigung für das Deutschlandticket Schule

Anfrage der Fraktion FDP vom 01.09.2026

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach den Prüfintervallen und Kriterien für die Streckenberechnung beim Deutschlandticket Schule. Zudem fragt sie nach dem personellen Aufwand für die Verwaltung und nach der Anzahl von Rechtsstreitigkeiten.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erläutert, dass der Anspruch nach der Erstprüfung jährlich über einen verpflichtenden Datenabgleich kontrolliert wird. Zudem erfolgt eine anlassbezogene Überprüfung bei Ereignissen wie Umzügen, Schulwechseln oder dem Wechsel von Schulstufen. Maßgeblich sind gesetzliche Mindestentfernungen für die Fußstrecke, sofern keine Sondergründe wie gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.

  • Ein Anspruch besteht ab mehr als 2 km Fußweg in der Primarstufe, mehr als 3,5 km in der Sekundarstufe I und mehr als 5 km in der Sekundarstufe II.
  • 2 Vollzeitäquivalente sind in der Verwaltung mit der Betreuung des Tickets befasst.
  • Im Jahr 2025 gab es keine Rechtsstreitigkeiten zum Deutschlandticket Schule.
  • Im Jahr 2026 ist aktuell ein Rechtsstreit anhängig.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Deutschlandticket Schule
  • #Schülerfahrkosten
  • #Schulweg
  • #Streckenberechnung

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