Gefragt
Die FDP Ratsfraktion Bielefeld fragt, ob Projekte zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) an externe Dienstleister vergeben werden können. Zudem erkundigt sie sich nach den voraussichtlichen Kosten für ein durchschnittliches Projekt sowie für jene Vorhaben, die nicht mit den zwölf dafür bewilligten Stellen abgedeckt werden können.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erklärt, dass eine externe Vergabe rechtlich und organisatorisch grundsätzlich und teilweise möglich ist. Allerdings entstünden bei externer Vergabe zusätzliche interne Aufwände für Abstimmung, Ausschreibungsverfahren und Steuerung sowie die Gefahr eines internen Wissensverlusts. Für die Projekte, die nicht durch die bewilligten Stellen abgedeckt werden, wird der externe Aufwand auf rund 11,6 Millionen Euro geschätzt.
- Ein Berater-Tagessatz liegt erfahrungsgemäß bei rund 1.600 Euro.
- Für ein durchschnittliches Projekt mit 17 Personentagen ergäbe sich ein Aufwand von rund 27.000 Euro.
- Bei voraussichtlich rund 600 Projekten belaufen sich die Kosten externer Dienstleister auf 16,2 Millionen Euro.
- Die zwölf bewilligten Stellen decken knapp ein Drittel des insgesamt errechneten Bedarfs ab.
- Für das Outsourcing der übrigen Projekte entstünde ein geschätzter Aufwand von 11,6 Millionen Euro zuzüglich Steuerungs- und Ausschreibungsaufwand.
- Europaweite Vergabeverfahren würden den Umsetzungszeitraum um mindestens ein halbes Jahr verkürzen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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