Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach landesseitigen Hilfsangeboten der Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna zur Beschaffung von Passersatzpapieren für ausreisepflichtige Personen. Sie möchte wissen, in wie vielen Fällen diese Unterstützung angeboten und für Abschiebungen genutzt wurde sowie welche Gründe gegen eine Inanspruchnahme sprachen.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung stellt klar, dass kein unmittelbares Hilfsangebot vorlag, sondern Abfragen des Landes zu bestehenden Personenlisten stattfanden. Die sogenannte Coesfelder Liste umfasste lediglich zwei Personen, von denen eine mittlerweile abgeschoben wurde und die andere ein dreijähriges Kind mit anhängigem Verfahren ist. Eine weitere Liste mit 117 irakischen Staatsangehörigen erwies sich nach städtischer Prüfung als fachlich ungenau, da der Großteil der Personen ein Aufenthaltsrecht oder rechtliche Abschiebehindernisse wie familiäre Bindungen hatte.
- Zahlen
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- Eine E-Mail der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld benannte 2 Fälle, von denen eine Person im Juni 2025 abgeschoben wurde.
- Auf einer Abfrageliste des Landesministeriums waren 117 ausreisepflichtige Personen aus dem Irak aufgeführt.
- 25 Personen auf dieser Liste hatten durch Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht.
- 27 Personen besaßen zum Abfragezeitpunkt bereits einen Aufenthaltstitel oder standen unmittelbar davor.
- 51 Personen wiesen Duldungsgründe und Abschiebehindernisse wie familiäre Bindungen auf.
- In 14 Fällen lief die Beschaffung von Passersatzpapieren mit der Ausländerbehörde Unna bereits unabhängig von der Liste.
#Abschiebung #Ausländerbehörde #Passersatzpapiere #Ausreisepflicht #Aufenthaltsrecht
Ausgewertet: 2006 Anfrage FDP Abschiebungen Coesfeld · 2006 Antwort der Verwaltung
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