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Anfrage 2395/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 21. September 2021 · TOP 3.2

Bau einer Reithalle an der Brockhagener Straße 285Anfrage vom 10.09.2021, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach den rechtlichen Grundlagen für den Bau einer Reithalle und zugehöriger Anlagen in einem Landschaftsschutzgebiet an der Brockhagener Straße. Sie möchte wissen, inwiefern das Vorhaben landwirtschaftlich privilegiert ist und welche Ausgleichsmaßnahmen mit dem Naturschutzbeirat abgestimmt wurden.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erklärt, dass die Baugenehmigung für die Neugründung eines Pensionspferdebetriebs nach den Vorgaben für das Bauen im Außenbereich erteilt wurde. Die Pensionspferdehaltung gilt rechtlich als Landwirtschaft, da der Nachweis erbracht wurde, dass Futter überwiegend auf betriebseigenen Flächen erzeugt werden kann und die Wirtschaftlichkeit gutachterlich belegt ist. Als Ausgleich sind neben Maßnahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans unter anderem Baumpflanzungen sowie Artenschutzprüfungen vor Gebäudeabbrüchen festgesetzt, denen der Naturschutzbeirat unter Vorbehalt vollständiger Kompensation zustimmte.

  • Als Ausgleichsmaßnahme müssen 24 großkronige, heimische Laubbäume gepflanzt werden.
  • Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von 10 bis 12 Zentimetern aufweisen.
  • Der Naturschutzbehörde wurde der Bauantrag am 17. Juni 2021 vorgestellt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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