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Anfrage 2398/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 21. September 2021 · TOP 3.5

Urbanes Baugebiet, Anfrage vom 13.09.2021, DIE LINKE

  • Linke

Gefragt

Die Ratsfraktion DIE LINKE fragt, ob Tagespflege- und Senioreneinrichtungen in einem urbanen Baugebiet nach § 6a der Baunutzungsverordnung zulässig sind.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass Senioreneinrichtungen wie Tagespflegen als Einrichtungen für soziale Zwecke gelten und in urbanen Gebieten generell zulässig sind. Ob ein solches Gebiet städtebaulich ausgewiesen werden kann, hängt jedoch von den jeweiligen Standortvoraussetzungen und dem Ziel einer echten Nutzungsmischung ab. Eine Festsetzung als urbanes Gebiet darf nicht nur vorgeschoben sein, um bestimmte Nutzungen oder abweichende Immissionswerte zu ermöglichen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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