Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach den Kriterien, nach denen Bauprojekte im Naturschutzbeirat als sogenannte „kleine Fälle“ eingestuft werden. Anlass ist der Bau einer Reitanlage im Landschaftsschutzgebiet an der Brockhagener Straße, bei dem die Einordnung als Eilfall angesichts der Größe des Vorhabens hinterfragt wird.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass es keine festen Definitionen oder Kenngrößen für „kleine Fälle“ gibt, sondern es sich rechtlich um unaufschiebbare Angelegenheiten handelt, bei denen die oder der Beiratsvorsitzende anstelle des Gesamtgremiums beteiligt wird. Die Entscheidung zur Behandlung liege nicht einseitig bei der Behörde, und Dringlichkeit könne auch bei größeren Vorhaben vorliegen; der Begriff solle künftig präzisiert werden. Zudem erhalten die Bezirksämter laufende Eingangslisten über Bauanträge, und der Fachausschuss wird regelmäßig über die Entscheidungen zu den Eilfällen informiert.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.