Gefragt
Der Einzelvertreter der Gruppierung Lokaldemokratie in Bielefeld erkundigt sich, ob die Stadtverwaltung eine Photovoltaikpflicht für Neu- und Bestandsbauten plant. Zudem fragt er nach weiteren Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass für künftige Bauleitpläne Vorgaben zur verpflichtenden Dachnutzung für Solarenergie erarbeitet wurden und bei städtischen Bestandsbauten eine Installation grundsätzlich geprüft wird. Außerhalb von Bebauungsplänen fehlt derzeit die rechtliche Grundlage für eine kommunale Solarpflicht. Zudem befinden sich Energieleitlinien mit Vorgaben für Neubauten in der Abstimmung, und die Stadt unterstützt den Solarausbau durch Informationsangebote, den Solaratlas und frühere Förderprogramme.
- Bis zum Jahr 2030 soll der Treibhausgasausstoß städtischer Gebäude um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken.
- Der Entwurf der Energieleitlinien sieht für Neubauten eine Mindestleistung von 1 kWp Photovoltaik pro Gebäude vor.
- In den Jahren 2020 und 2021 wurden Photovoltaikanlagen mit jeweils 130.000 Euro pro Jahr gefördert.
- Über das Förderprogramm konnten rund 300 Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern bezuschusst werden.
- Im Gewerbebereich soll ab einer Mindestflächengröße von 2.000 Quadratmetern ein Energiekonzept erstellt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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