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Anfrage 2772/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 11. November 2021 · TOP 3.2

Schutzmaßnahmen für Zweiräder an Gleisanlagen und -übergängen der Stadtbahn

Anfrage von Herrn Gugat [LiB] vom 03.11.2021

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Gefragt

Ratsmitglied Michael Gugat (Lokal Demokratie in Bielefeld) erkundigt sich nach Schutzmaßnahmen für Zweiräder an Stadtbahngleisen und Gleisübergängen. Zudem fragt er nach bekannten Gefahrenorten sowie der Anzahl registrierter Unfälle durch das Hineinrutschen in Gleisrillen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass Radwege bei Planungen möglichst vom Gleisbereich getrennt und Gleisquerungen im stumpfen Winkel angelegt werden, um ein Einscheren zu verhindern. Nachrüstbare Schutzeinrichtungen im Gleisbett hätten sich in anderen Städten nicht bewährt, da sie schnell beschädigt werden. Konkrete Gefahrenorte gebe es daher nicht, und in den vergangenen zwei Jahren seien keine Unfälle durch das Hineingeraten in Gleisrillen dokumentiert worden.

  • Bei Neu- und Umbauplanungen wird ein Abstand von mindestens 1,30 Metern zwischen Schiene und Bordstein vorgesehen.
  • Radwegequerungen über Gleise werden im Winkel von 60 bis 90 Grad angeordnet.
  • Seit Anfang 2020 wurden lediglich zwei Stürze von Radfahrenden auf Straßenabschnitten mit Rillengleisen ohne nachgewiesene Ursache erfasst.
  • In der Unfallkommission wurden in den letzten zwei Jahren keine entsprechenden Unfälle besprochen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Stadtbahn
  • #Radverkehr
  • #Gleisanlagen
  • #Verkehrssicherheit

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