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Anfrage 2973/2020-2025 · Finanz- und Personalausschuss · 30. November 2021 · TOP 3.1

Anfrage der FDP-Fraktion zur kostenrechnerischen Basis von 60.000 Euro pro Stelle

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt, auf welcher kostenrechnerischen Basis grundsätzlich 60.000 Euro pro Stelle kalkuliert werden. Zudem erkundigt sie sich, welche Gemeinkosten wie Raumkosten oder Verwaltungskosten berücksichtigt werden, falls keine Vollkostenrechnung vorliegt.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erklärt, dass bei der jährlichen Personalkostenplanung für Mehrstellen lediglich pauschalierte Durchschnittswerte für die reinen Arbeitgeberkosten herangezogen werden und keine Vollkostenrechnung zugrunde liegt. Dabei wird berücksichtigt, dass neue Stellen meist mit Personen in niedrigeren Erfahrungsstufen besetzt werden. Kosten für Verwaltungskopf, IT und Räume werden nicht beim Personalaufwand, sondern gesondert über andere Budgets und Pauschalen veranschlagt.

  • Für die Laufbahngruppe 1 (2. Einstiegsamt) werden pauschal 45.000 Euro kalkuliert.
  • Für die Laufbahngruppe 2 (1. Einstiegsamt) werden pauschal 60.000 Euro kalkuliert.
  • Für die Laufbahngruppe 2 (2. Einstiegsamt) werden pauschal 90.000 Euro kalkuliert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Personalkosten
  • #Stellenkalkulation
  • #Gemeinkosten
  • #Haushaltsplanung

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