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Anfrage 2993/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 9. Dezember 2021 · TOP 3.1

Falsches Abstellen von E-Scootern auf Bürgersteigen

Anfrage der AfD-Ratsgruppe vom 29.11.2021

  • AfD

Gefragt

Die AfD-Ratsgruppe fragt, mit welchen Maßnahmen die Verwaltung gegen falsch abgestellte E-Scooter auf Bürgersteigen vorgeht, da diese Hindernisse und Gefahren für Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Menschen darstellen. Zudem erkundigt sie sich nach den Ergebnissen der bisherigen Kommunikation mit den Verleihfirmen.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erklärt, dass vor der Genehmigung von Standorten Mindestabstände und die Barrierefreiheit geprüft werden. Auf das Abstellverhalten der Nutzenden habe die Verwaltung derzeit nur wenig Einfluss, plane dazu jedoch Abstimmungen mit den Verleihunternehmen. Erhält die Stadt Meldungen über störend abgestellte Roller, werden die Anbieter informiert, welche diese zeitnah entfernen müssen; an Schwerpunkten werden zudem Parkverbotszonen eingerichtet.

  • Bei der Prüfung von Standorten wird eine verbleibende Gehwegbreite von mindestens 1,5 Metern gefordert.
  • Zu Fahrbahnen oder Radwegen muss ein Mindestabstand von 0,5 Metern eingehalten werden.
  • Pro Standort dürfen je Anbieter maximal 5 E-Scooter aufgestellt werden.
  • Anbieter sind verpflichtet, störend platzierte Fahrzeuge innerhalb von 6 Stunden neu abzustellen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #E-Scooter
  • #Gehwege
  • #Barrierefreiheit
  • #Sondernutzung