Frisch Auf! Bielefeld

Anfrage 3005/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 9. Dezember 2021 · TOP 3.4

Definition Kontrahierungszwang

Anfrage der FDP-Fraktion vom 02.12.2021

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt nach der genauen Definition und Ausgestaltung des sogenannten Kontrahierungszwangs. Zudem möchte sie wissen, wann, wo und durch wen dieser erlassen wurde und ob andere Städte entsprechende Regelungen umsetzen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Kontrahierungspflicht Bestandteil der generellen Leistungsvereinbarungen der Servicebetriebe ist. Dienststellen der Stadt Bielefeld müssen Leistungen der städtischen Servicebetriebe zu den festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen. Geregelt wurde dies durch eine Weisung des damaligen Oberbürgermeisters David am 18. Dezember 2001 aus rechtlichen, personellen und finanzwirtschaftlichen Gründen. Auch andere Kommunen, wie etwa die Stadt Bonn, setzen eine solche Regelung um.

  • Die Weisung zum Kontrahierungszwang stammt vom 18.12.2001.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Kontrahierungszwang
  • #Servicebetriebe
  • #Verwaltungsorganisation
  • #Leistungsvereinbarung

Hat das dein Interesse geweckt?

Schau doch mal persönlich vorbei!

Alle Termine Website

Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.