Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt nach der genauen Definition und Ausgestaltung des sogenannten Kontrahierungszwangs. Zudem möchte sie wissen, wann, wo und durch wen dieser erlassen wurde und ob andere Städte entsprechende Regelungen umsetzen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die Kontrahierungspflicht Bestandteil der generellen Leistungsvereinbarungen der Servicebetriebe ist. Dienststellen der Stadt Bielefeld müssen Leistungen der städtischen Servicebetriebe zu den festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen. Geregelt wurde dies durch eine Weisung des damaligen Oberbürgermeisters David am 18. Dezember 2001 aus rechtlichen, personellen und finanzwirtschaftlichen Gründen. Auch andere Kommunen, wie etwa die Stadt Bonn, setzen eine solche Regelung um.
- Die Weisung zum Kontrahierungszwang stammt vom 18.12.2001.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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