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Anfrage 3311/2020-2025 · Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 22. Februar 2022 · TOP 3.1

Rückwirkende Zahlung von Straßenreinigungsgebühren

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich bezugnehmend auf einen Medienbericht über einen Anlieger in Heepen nach rückwirkenden Nachforderungen von Straßenreinigungsgebühren. Sie fragt, ob es in Bielefeld weitere Straßen oder Anwohner gibt, bei denen eine Nachbelastung stattfinden könnte oder bereits stattgefunden hat, und wie die Verwaltung damit umgeht.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Fragen nicht abschließend beantwortet werden können, da dies eine Untersuchung des gesamten Stadtgebiets erfordern würde. Zukünftige Nachveranlagungen lassen sich nicht ausschließen, da Straßenreinigungsgebühren seit 1975 erhoben und rechtliche Vorgaben laufend fortentwickelt wurden, ohne dass jedes Grundstück stets neu überprüft werden konnte. Daher kann es bei der Bearbeitung der rund 105.000 Grundsteuerfälle weiterhin vorkommen, dass bislang nicht erfasste Sachverhalte für einzelne Grundstücke oder Straßenabschnitte nachträglich berücksichtigt werden.

  • In Bielefeld gibt es rund 105.000 Grundsteuerfälle.
  • Straßenreinigungsgebühren werden in Nordrhein-Westfalen seit 1975 erhoben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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