Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt nach der Anzahl von Ausnahmesatzungen nach dem Kommunalabgabengesetz für Straßenbaumaßnahmen bei „atypischen Erschließungssituationen“ in Bielefeld. Zudem erkundigt sie sich nach dem einmaligen und wiederkehrenden Mehraufwand, der durch solche Sondersatzungen entsteht.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass solche Satzungen immer nur für eine einzelne Straßenbaumaßnahme gelten und nach deren Abschluss keine weitere rechtliche Bedeutung mehr haben. Insgesamt wurden in Bielefeld seit Ende 2008 insgesamt 41 dieser Satzungen beschlossen. Der Mehraufwand beschränkt sich auf die Erstellung und Beratung der Beschlussvorlagen in den Gremien sowie die Veröffentlichung in den Tageszeitungen, wobei der Personalaufwand pro Satzung im Schnitt etwa zehn Arbeitsstunden beträgt.
- Bislang hat der Rat der Stadt Bielefeld 41 derartige Sondersatzungen verabschiedet.
- Die erste dieser Satzungen wurde Ende 2008 erlassen.
- Der personelle Mehraufwand liegt im Schnitt bei circa 10 Arbeitsstunden je Sondersatzung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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