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Anfrage 3964/2020-2025 · Finanz- und Personalausschuss · 10. Mai 2022 · TOP 3.1

Anfrage der FDP-Fraktion zur Grundsteuerreform

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich, wie gut die Stadt Bielefeld auf die Informationsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zur Grundsteuerreform vorbereitet ist. Zudem fragt sie nach dem Zeitpunkt für den Abruf notwendiger Informationen und nach der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass die Informationsverpflichtungen vorrangig beim Land Nordrhein-Westfalen liegen, da die Feststellungserklärungen elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden müssen. Die Landesfinanzverwaltung stellt dafür Informationsschreiben, ein Internetportal, digitale Assistenten und eine Telefon-Hotline bereit. Eingehende Anfragen beantwortet die städtische Steuerabteilung im Rahmen der regulären Sachbearbeitung, und die bisherige Abstimmung von Grundstücks-Stammdaten mit der Finanzverwaltung verlief reibungslos.

  • Ab dem 1. Juli 2022 können Eigentümerinnen und Eigentümer die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
  • Die Feststellungserklärungen sind bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen.
  • Die neu festgestellten Grundsteuerwerte finden ab dem Jahr 2025 Anwendung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Grundsteuerreform
  • #Finanzamt
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