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Anfrage 3970/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 10. Mai 2022 · TOP 4.1

Anfrage FDP-Fraktion "Herforder Straße"

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt, welche Beschlüsse der Rat zum Ausbau der Herforder Straße fassen muss. Zudem will sie wissen, ob neben dem geplanten vierspurigen Ausbau zusätzlich ein Radschnellweg in die Planung integriert werden kann.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf einen bestehenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aus dem Jahr 2016 zum Ausbau zwischen Rabenhof und Grafenheider Straße. Ob ein Radschnellweg dort verlaufen kann, wird derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Trassenvarianten untersucht. Sollte die Trasse über den Knotenpunkt der B 61 und der L 712n führen, wäre eine getrennte Wegeführung für Fußgänger und Radfahrende nötig, was voraussichtlich zusätzlichen Grunderwerb erfordern würde.

  • Für den Ausbau zwischen Rabenhof und Grafenheider Straße liegt ein Beschluss vom 24. Mai 2016 vor.
  • Ein Radschnellweg im Zweirichtungsverkehr erfordert regulär eine Breite von 4,0 Metern.
  • Bei einer Führung im Einrichtungsverkehr sind beidseitig jeweils 3,0 Meter Breite vorgesehen.
  • Parallel zum Radschnellweg ist ein 1,8 Meter breiter Gehweg einzuplanen.
  • Geringere Bemaßungen sind auf maximal 10 Prozent der Gesamtlänge als Engstelle denkbar.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Herforder Straße
  • #Radschnellweg
  • #Straßenausbau
  • #L 712n

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