Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt, welche Maßnahmen für die Stadt Bielefeld beim Bau der L 712n notwendig sind und ob diese bereits in Angriff genommen wurden. Zudem erkundigt sie sich nach den Fristen, die nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses gelten.
Antwort der Verwaltung
Die Stadt Bielefeld muss den Anschluss an den Verkehrsknoten planen. Mit dieser Maßnahme wurde bislang allerdings noch nicht begonnen. Sofern mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen wird, tritt der Planfeststellungsbeschluss außer Kraft.
- Wird nicht innerhalb von 5 Jahren nach Unanfechtbarkeit mit der Durchführung begonnen, tritt der Plan außer Kraft.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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