Gefragt
Ratsmitglied Michael Gugat (LiB) erkundigt sich, ob die Stadt Bielefeld sogenannte temporäre „Spielstraßen auf Zeit“ für Kinder und Jugendliche anbietet. Zudem fragt er nach den Bedingungen, unter denen solche zeitweisen Straßensperrungen möglich wären.
Antwort der Verwaltung
Die Stadt Bielefeld bietet derzeit keine temporären Spielstraßen an, stuft diese aber als verkehrsrechtlich grundsätzlich zulässig ein. Wenn Bürgerinnen und Bürger eine solche Spielstraße initiieren möchten, erfolgt die Abwicklung analog zu Anträgen für Straßenfeste. Dafür ist unter anderem der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung sowie die Zustimmung beteiligter Dienststellen wie Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt erforderlich.
- Ein Antrag für eine temporäre Spielstraße durch Bürgerinnen und Bürger müsste mindestens 6 Wochen im Voraus eingereicht werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Terminausgabe nicht möglich: Die LiB nennt ihre Termine nur im Fließtext ihrer Website – den können wir nicht automatisch auslesen.
Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.