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Anfrage 4009/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 19. Mai 2022 · TOP 3.2

Spielstraßen auf Zeit

Anfrage von Herrn Gugat [Einzelvertreter LiB] vom 11.05.2022

  • LiB

Gefragt

Ratsmitglied Michael Gugat (LiB) erkundigt sich, ob die Stadt Bielefeld sogenannte temporäre „Spielstraßen auf Zeit“ für Kinder und Jugendliche anbietet. Zudem fragt er nach den Bedingungen, unter denen solche zeitweisen Straßensperrungen möglich wären.

Antwort der Verwaltung

Die Stadt Bielefeld bietet derzeit keine temporären Spielstraßen an, stuft diese aber als verkehrsrechtlich grundsätzlich zulässig ein. Wenn Bürgerinnen und Bürger eine solche Spielstraße initiieren möchten, erfolgt die Abwicklung analog zu Anträgen für Straßenfeste. Dafür ist unter anderem der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung sowie die Zustimmung beteiligter Dienststellen wie Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt erforderlich.

  • Ein Antrag für eine temporäre Spielstraße durch Bürgerinnen und Bürger müsste mindestens 6 Wochen im Voraus eingereicht werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Spielstraße
  • #Straßensperrung
  • #Kinder
  • #Verkehrsrecht

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