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Anfrage 4011/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 19. Mai 2022 · TOP 3.5

Beschäftigung pädagogischen Personals aus der Ukrainie in Kitas und Kindertagespflege(Anfrage von Herrn Gugat [Einzelvertreter LiB) vom 11.05.2022)

  • Einzel
  • LiB

Gefragt

Ratsmitglied Michael Gugat (LiB) fragt nach den Möglichkeiten für Erzieherinnen und Erzieher aus der Ukraine, in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege zu arbeiten.

Antwort der Verwaltung

Für die Tätigkeit in Kitas müssen Abschlüsse in der Regel über die Bezirksregierung Detmold oder als akademische Abschlüsse bewertet werden; alternativ sind unter bestimmten Voraussetzungen wie Praxiserfahrung und Fortbildungen Ausnahmegenehmigungen möglich. Für die Kindertagespflege ist eine offizielle Pflegeerlaubnis erforderlich, die kindgerechte Räume, Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und den Nachweis von Qualifizierungskursen voraussetzt.

  • Für eine Kita-Ausnahmegenehmigung sind mindestens 6 Monate Praxiserfahrung und 160 Stunden Fortbildung erforderlich.
  • Eine Kindertagespflegeperson kann bis zu 5 Kinder betreuen.
  • Für die Kindertagespflege sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 erforderlich.
  • Die reguläre Qualifikation zur Kindertagespflege umfasst 300 Unterrichtseinheiten und 80 Unterrichtseinheiten Praktikum, verkürzt für Fachkräfte 80 Einheiten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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Hat das dein Interesse geweckt?

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Terminausgabe nicht möglich: Die LiB nennt ihre Termine nur im Fließtext ihrer Website – den können wir nicht automatisch auslesen.

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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.