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Anfrage 4016/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 19. Mai 2022 · TOP 3.1

Erleichterung der Zurverfügungstellung eines guthabenbasierten Basiskontos durch die Bielefelder Sparkassen

Anfrage der Ratsgruppe Die PARTEI vom 12.05.2022

  • PARTEI

Gefragt

Die Ratsgruppe Die PARTEI fragt, ob die Stadt Bielefeld ihren Einfluss als Trägerin auf die Sparkasse geltend machen will, um aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit über ihre Rechte bei der Kontoeröffnung aufzuklären. Hintergrund sind Berichte, wonach diese Personen sowie ihre Begleitungen bei Kontoeröffnungen abgewiesen worden seien.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Einflussnahme, da bereits ein geregeltes Verfahren zur Kontoeröffnung existiert. Nach Auskunft der Sparkasse Bielefeld wurde eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, um den Zugang zu Girokonten sicherzustellen, wobei gesetzliche Bestimmungen zur Geldwäsche und Legitimationsprüfung eingehalten werden müssen. Für Geflüchtete mit Drittstaatsangehörigkeit ist eine Kontoeröffnung mit einem gültigen Legitimationsnachweis des Ursprungslandes in Verbindung mit einem Bielefelder Aufenthaltstitel oder einer Duldung möglich.

  • Bislang wurden mehr als 1.700 Konten für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine unbürokratisch eröffnet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Basiskonto
  • #Geflüchtete
  • #Sparkasse
  • #Kontoeröffnung

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