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Anfrage 4133/2020-2025 · Jugendhilfeausschuss · 1. Juni 2022 · TOP 4.1 16:25 Uhr

Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe

Anfrage der FDP Fraktion vom 25.05.2022

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt nach der Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfe-Einrichtungen aus eigenem Einkommen. Sie möchte wissen, wie viele Betroffene Beiträge zahlen, wie hoch die Einnahmen und die damit verbundenen Personalkosten sind und wie viele den Höchstsatz zahlen.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung antwortet, dass durchschnittlich knapp 30 junge Menschen einen Kostenbeitrag aus eigenem Einkommen leisten. Der personelle Aufwand dafür sei sehr gering und könne vernachlässigt werden, da andere Aufgaben der Jugendhilfegewährung deutlich zeitintensiver seien. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass der Höchstsatz gesetzlich auf 25 Prozent gesenkt wurde und alle Betroffenen diesen aktuellen Satz zahlen.

  • Durchschnittlich knapp 30 Jugendliche und junge Volljährige zahlen einen Kostenbeitrag aus eigenem Einkommen.
  • Die jährlichen Einnahmen aus diesen Kostenbeiträgen betragen rund 38.000 Euro.
  • Der gesetzliche Höchstsatz wurde mit Wirkung zum 10.06.2021 von 75 Prozent auf 25 Prozent reduziert.
  • Alle beitragspflichtigen Jugendlichen und jungen Volljährigen zahlen derzeit den aktuellen Höchstsatz von 25 Prozent.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Jugendhilfe
  • #Kostenheranziehung
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