Gefragt
Die AfD-Ratsgruppe fragt nach der rechtlichen Bevorrechtigung von Fußgängern und Radfahrern auf dem Jahnplatz sowie nach Maßnahmen und Beschilderungen zum Schutz sehbehinderter Menschen. Als Hintergrund führt sie Berichte über Zusammenstöße und Verwirrung über den Status der Radwege an.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass auf dem Jahnplatz nach der Straßenverkehrsordnung keine Mischverkehrszonen und keine Radwegebenutzungspflicht existieren. An Kreuzungspunkten gelte das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Zur besseren Erkennbarkeit für sehbehinderte Menschen seien taktil und optisch abgesetzte Trennstreifen entlang der Radwege vorhanden; zusätzliche Beschilderungen oder Markierungen seien derzeit nicht geplant, die Lage werde jedoch beobachtet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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