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Anfrage 4899/2020-2025 · Jugendhilfeausschuss · 16. November 2022 · TOP 6.1

Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen"zum Thema "Finanzmittel für Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen und Pflegefamilien"

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach der Höhe und Entwicklung des Bekleidungs-, Taschen- und Lebensmittelgeldes für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen und Pflegefamilien in den vergangenen fünf Jahren. Zudem möchte sie wissen, auf welcher Grundlage diese Beträge ermittelt und ausgezahlt werden und ob Anpassungen geplant sind.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass die Beträge landesweit festgelegt werden, um einheitliche Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. In stationären Einrichtungen erhalten Kinder und Jugendliche feste Bekleidungspauschalen sowie ein nach Alter gestaffeltes monatliches Taschengeld, während Pflegeeltern monatliche Gesamtpauschalen für Sachaufwand und Erziehungskosten erhalten. Das tägliche Lebensmittelgeld im Rahmen des Sachkostenrichtwerts stieg in den vergangenen fünf Jahren orientiert am Verbraucherpreisindex.

  • Die tägliche Bekleidungspauschale in Einrichtungen beträgt 1,23 Euro für Kinder unter 14 Jahren und 1,34 Euro für Jugendliche.
  • Das monatliche Taschengeld in Einrichtungen reichte 2022 je nach Alter von 5,80 Euro bis 80,90 Euro.
  • Der tägliche Sachkostenrichtwert für Lebensmittel pro Platz lag 2022 bei 4,82 Euro gegenüber 4,48 Euro im Jahr 2018.
  • Die monatlichen Gesamtpauschalen für Pflegefamilien lagen 2022 je nach Alter zwischen 895 Euro und 1.131 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Jugendhilfe
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